Wertgutachten

Die Begriffe „Wertermittlung“ und „Wertgutachten“ sind Oberbegriffe im Bereich der Immobilienbewertung. Nachstehend erklären wir Ihnen die wichtigsten Arten von Gutachten, und zu welchem Zweck diese in der Regel benötigt werden.

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten Immobilie

Verkehrswertgutachten sind im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. In der Regel werden sie nur von Gerichten, Behörden und Ämtern gefordert. Sie müssen gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV klar geregelt.

Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind diverse Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Daher haben Verkehrswertgutachten auch meistens einen Umfang von 60-90 Seiten inklusive Anlagen.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten ergeben können. Fordern Sie  gerne ihr unverbindliches Angebot über eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie an.

Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einem Verkehrswertgutachten haben!


Marktwertgutachten / Kurzgutachten

Marktwertgutachten Immobilie

Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für eine Immobilie, sind eine preiswertere und meistens ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten.

In einem Marktwertgutachten ist alles enthalten, was für eine fundierte Wertermittlung und Immobilienbewertung erforderlich ist. Der Umfang eines solchen Marktgutachtens beträgt in der Regel etwa 25-35 Seiten.

Diese Form der Wertermittlung für eine Immobilie durch einen zertifizierten Sachverständigen, bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:

  • Für die zuverlässige Ermittlung des Verkehrswertes bzw. Marktwertes einer Immobilie, die ggfls. verkauft werden soll.
  • Für die Auszahlung von Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft. Für Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten.
  • Bestätigung eines Verkaufspreises gegenüber dem Betreuungs- oder Vormundschaftsgerichts für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung oder Vormundschaft stehen.
  • Zur Vorlage bei einem Kreditinstitut im Rahmen einer Finanzierung, Umfinanzierung oder Anschlussfinanzierung.
  • Für die Bewertung des eigenen Grundbesitzes, um den genauen Wert in Erfahrung zu bringen und auf dem neusten Stand zu sein.
  • Bei zu hohen Bewertungen durch das Finanzamt in Form eines Feststellungsbescheides.
  • Bei Scheidungen und Trennungen im Rahmen einer gütlichen oder außergerichtlichen Einigung

Was beinhaltet das Marktwertgutachten?

  • Ausführlichen Ortstermin mit dem Gutachter
  • Prüfung der Objektunterlagen
  • Überprüfung auf Baumängel, Bauschäden und Feuchtigkeit
  • Ermittlung von Sanierungskosten
  • Überprüfung hinsichtlich Dämmung und Energierichtlinien
  • Prognose möglicher Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Ermittlung des genauen Verkehrswerts der Immobilie im Sach- oder Ertragswertverfahren
  • Ausführliches Beratungsgespräch mit dem Immobiliengutachter
  • Schriftliche Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens mit Stempel
  • Nebenkosten für Porto, Versand, Anfahrt etc.

Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen haben!


Steuerliche Immobilienbewertung bei Schenkung und Erbschaft

Wie ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie?
Wertgutachten über den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Eltern, die über Immobilienbesitz verfügen, haben häufig das Bedürfnis, schon zu Lebzeiten etwa ein Haus, in dem sie leben, einem Kind zu übereignen. Dies kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch aus steuerlichen Gründen angezeigt sein oder wegen sonstiger Erwägungen.

Die Eltern möchten aber häufig den Rest ihres Lebens ein Wohnrecht in der Immobilie haben. Um dieses Recht abzusichern, bedarf es eines notariellen Vertrages. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert allein sich bis 2024 auf 0,9 Billionen Euro summieren dürfte. Oftmals befinden sich vererbte Immobilien im Besitz einer Erbengemeinschaft. Nicht selten gibt es Uneinigkeit darüber, ob einer der Miterben die Immobilie übernimmt und andere Miterben auszahlt, oder ob die Immobilie durch Verkauf verwertet wird.

In beiden Fällen bietet sich die Erstellung einer unabhängigen Wertermittlung durch einen erfahrenen Sachverständigen an. So kann vermieden werden, dass es wegen unterschiedlicher Wertvorstellungen zu Streitigkeiten kommt.

Wie wird der Wert einer Immobilie im Erbfall ermittelt

Für Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie, im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, gilt prinzipiell dasselbe. Zudem kommen aber sehr oft auch steuerliche Aspekte hinzu. Daher ist es gut den genauen Verkehrswert einer Immobilie zu kennen und durch ein Wertgutachten dokumentieren zu lassen. Wir beraten Sie gerne und umfassend bei der steuerlichen Bewertung von Transaktionen und Erbschaften im Immobilienbereich.

Wir überprüfen von den Finanzämtern festgestellte Werte. Oft können wir durch die Erstellung eines Wertgutachtens, den von den Finanzbehörden oftmals überschlägig und zu hoch geschätzten Verkehrswert einer Immobilie, nach unten korrigieren. In vielen Fällen konnten unsere Mandanten deutliche Einsparungen bei der Bemessung der Erbschaftssteuer erreichen.

Dies liegt sehr häufig daran, dass Finanzbehörden den Verkehrswert einer Immobilie im Falle einer Erbschaft „vom Schreibtisch aus“ bestimmen und daher die Besonderheiten des Einzelfalls nicht genügend berücksichtigen. Damit ist insbesondere der individuelle Zustand hinsichtlich Baumängel/Bauschäden gemeint.

Als Gutachter müssen wir immer einen Ortstermin durchführen und uns mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen. Das Finanzamt bewertet sehr oft nur anhand von Richtwerten, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten wie Baumängel und Bauschäden zu kennen.

Rufen Sie uns hierzu gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einer steuerlichen Immobilienbewertung oder Wertgutachten haben, oder stellen Sie unverbindlich eine Anfrage.


Hauskaufberatung / Immobiliencheck

Hauskaufberatung mit Gutachter

Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung anzuschaffen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – Ein Schritt, der das Leben langfristig beeinflussen wird! Sein Traumhaus zu finden, ist eine Sache. Den Wert und den Zustand der Immobilie dann richtig einzuschätzen, ist für einen Laien jedoch fast unmöglich.

Während der Verkäufer häufig die Hilfe eines Maklers in Anspruch nimmt, fehlt dem Käufer oft fachkundige Unterstützung. Diese Lücke können wir als kompetente Berater für den Käufer schließen. Hauskäufer sind in der Regel Laien, die nur ein Mal im Leben eine Immobilie kaufen. Da in den Kaufverträgen zwischen Privatpersonen die Mängelhaftung ausgeschlossen wird (gekauft wie gesehen), kann nur ein Fachmann das Risiko eines übersehenen Bauschadens verhindern. Hier geht es besonders um Feuchtigkeit, Risse in den Wänden, undichte Fenster und unfachmännisch ausgeführte Renovierungsarbeiten.

Für den Kaufinteressierten ist es wichtig zu wissen, wieviel Sanierungskosten auf ihn nach dem Kauf zukommen können, und ob er sich diese überhaupt leisten kann. So sichern Sie sich als Käufer gegen finanzielle Risiken ab.

Im Zuge der Bewertung einer Immobilie werden auch Rechte und Lasten im Grundbuch geprüft, bevor der Verkehrswert errechnet wird.

Hausbegehung mit Gutachter

Unser Immobiliencheck bzw. Hausinspektion ist eine Alternative zu den meist sehr umfangreichen und teuren Verkehrswertgutachten.

Ein Immobiliencheck oder Hausbegehung mit Gutachter ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Käufer einer Immobilie vor dem Kaufvertragsabschluss sicher gehen wollen, dass der geforderte Kaufpreis nicht zu hoch ist. Natürlich wird auch überprüft, ob die Immobilie keine gravierenden Baumängel aufweist.

Das Ergebnis dieser Begehung, zusammen mit unseren Sachverständigen, kann wahlweise mündlich oder schriftlich erfolgen. Wir bieten diesen Service nahezu bundesweit und zum vorher vereinbarten Festpreis an.

Diese Beratung beim Hauskauf mit einem Immobiliengutachter ist eine sehr gute Option, um schnell und effizient eine Immobilie durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Durch den Wegfall zeintintensiver Recherchen und das Einholen von behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen, ist der Preis für diese Form der Begutachtung vergleichsweise günstig.

Zudem können wir Ihnen das Ergebnis der Begutachtung umgehend mitteilen. Nach (einer) Vorbesprechung des Auftrages und dem Umfang der Wertermittlung nennen wir Ihnen einen Festpreis für die Begehung.

Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einer Hauskaufberatung haben!


Mietwertgutachten §558 BGB

Mietwertgutachten §558 BGB

Mietwertgutachten – Ermittlung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete

Ein „Mietwertgutachten“ ist ein Bericht, der von einem qualifizierten Experten wie einem Immobiliengutachter erstellt wird. Es dient dazu, den ortsüblichen Vergleichsmietpreis für eine Wohnung oder ein Haus festzustellen. Laut § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Mieter oder Vermieter diesen Bericht im Falle einer Streitigkeit über die Höhe der Miete verwenden.

In einem Mietwertgutachten nach §558 BGB wird die Höhe der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Immobilie (Wohn- und Gewerberaum) ermittelt. Die  Erkenntnisse zur Beweissicherung werden in gerichtsverwertbarer Form zu Papier gebracht. Unter einem Mietwertgutachten versteht man die mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Mietwerts (erzielbarer Ertrag) einer Wohnung oder eines Gewerberaums unter Berücksichtigung der mietwertrelevanten Eigenschaften.

Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter ist somit eine Grundlage vorhanden, über die Höhe der Miete zu verhandeln. Vermieter können mit Hilfe eines Mietwertgutachtens, die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. Diese ist widerum Basis für das  Mieterhöhungsverlangen des Vermieters.

Bewertungsanlässe für ein Mietwertgutachten sind z. B.:

  • Miethöheauseinandersetzungen im Bereich Wohnungs- und Gewerberaummieten
  • Mietwertermittlung für allgemeine Mietpreisverhandlungen (Wohnen/Gewerbe)
  • Miet-/Wohnwertermittlung im Rahmen von Scheidungsverfahren
  • Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungsverfahren
  • Basis für Miethöhevereinbarung zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank

Bei Mietwertermittlungen wird unterschieden zwischen den Begriffen „ortsübliche Vergleichsmiete“ und „Marktmiete“.

Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ist der durchschnittliche Mietzins, der in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten 4 Jahren vereinbart oder geändert worden ist (Durchschnittsmiete der letzten 4 Jahre). Dabei ist auf eine in etwa gleichmäßige Verteilung der Mieten über die letzten 4 Jahre zu achten. Leider veröffentlichen nicht alle Städte und Gemeinden einen qualifizierten Mietspiegel.

Sie haben weitere Fragen zu einem Mietwertgutachten? Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Anlässe einer Immobilienbewertung

Die häufigsten Gründe, warum man uns als Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung beauftragt, haben wir nachstehend aufgelistet:

  • Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Marktwertermittlung
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
  • Überprüfung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Kontrolle und Festsetzen von Wohn- und Gewerbemieten
  • Bewertung kompletter Immobilienportfolios zu Beleihungszwecken oder Bilanzierung
  • Renditeprognosen für Investoren
  • Enteignung und Entschädigung
  • Feststellung von Vermögenswerten
  • Beleihung und Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken
  • Zwangsversteigerungen
  • Bilanzierungsgutachten
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Versicherungsabschluss oder -änderung
  • Scheidungsauseinandersetzungen und Ermittlung von Zugewinn
  • Mietwertgutachten nach § 558 BGB

Selbstverständlich stehen wir Ihnen, aber auch bei hier nicht explizit genannten Themen, gerne beratend zur Verfügung. Wichtige Begriffe der Immobilienbewertung verständlich erklärt, finden Sie übrigens in unserem Ratgeber Immobilienbewertung


So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab

Immobiliengutachter Schritt 1

Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an.

Hausbewertung Schritt 2

In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann einen Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie.

Verkehrswertgutachten Schritt 3

Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch.

Wertgutachten Immobilie Schritt 4

Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) oder Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie.

Immobiliengutachter bundesweit