Die kompetente Wertermittlung von Immobilien ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und erfahrene Immobiliengutachter.
Wir sind bundesweit mit unseren eigenen Sachverständigen und Immobiliengutachtern tätig. Der ihre Immobilie bewertende Sachverständige, kommt in der Regel aus Ihrer Region. Der Gutachter ist also mit den regionalen Gegebenheiten des Immobilienmarktes bestens vertraut. Unsere Immobilienbewertung bietet wir Ihnen zum Festpreis an. Wir haben uns auf die Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert.
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 beraten wir Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung. Sollten Sie einen bestimmten Standort suchen, benutzen Sie bitte das Suchformular auf der rechten Seite. Für Anfragen und Angebote können Sie gerne unser Kontaktformular am Ende dieser Seite nutzen.
Über uns
Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde 1985 gegründet. Mittlerweile wird es bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben. Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien zur Überprüfung der Kompetenz eines Immobiliensachverständigen.
Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erweitern und aktualisieren ihr Fachwissen kontinuierlich. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung, geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Wertermittlung und Wertgutachten
Wir bewerten Immobilien jeder Art, unabhängig davon, wo sich die Immobilie befindet, oder um welche Art von Immobilie es sich handelt. In einem persönlichen Beratungsgespräch filtern wir zunächst gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Gutachtenmodell heraus. Unsere Immobiliengutachter informieren Sie darüber, welchen Umfang das Gutachten erfordert. Hierbei gibt es große Unterschiede.
Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten oder Kurzgutachten an. Bei Erbschaft, Betreuung, Vormundschaft, Gerichtsstreitigkeiten, Scheidung oder Bewertungen im Zusammenhang mit den Finanzbehörden kann ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich und sinnvoll sein.
Unsere Marktwertgutachten weisen einen breit gefächerten Umfang auf und erzielen eine hohe Akzeptanz insbesondere bei Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Zunächst bieten wir Ihnen sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie anbieten. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens ca. 7 bis 10 Werktage, abhängig von der Art und dem Umfang des Gutachtens.
Die Bearbeitungsdauer ist zum einen hauptsächlich abhängig von der Komplexität des einzelnen Auftrags und unserer Auslastung. Darüber hinaus sind wir darauf angewiesen, dass die Beteiligten vollständige aussagekräftigen Unterlagen über das Bewertungsobjekt zügig zur Verfügung stellen und sich bei der Absprache von Besichtigungsterminen kooperativ verhalten. Bei Erbschaftsangelegenheiten gibt es öfter das Problem, dass die Hinterbliebenen nicht über alle Informationen und Dokumente verfügen und manche Sachverhalte erst zeitraubend aufgeklärt werden müssen.
Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann der Zeitraum für die Erstellung deutlich länger dauern. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind.
Was kostet eine Wertermittlung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst kommt es darauf an um welche Art Immobilie es sich handelt. Ein weiteres Kriterium ist der Umfang des Gutachtens. Manchmal kommt es darüner hinaus vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen weitere Kosten hinzu.
Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für Ihr Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu in einem persönlichen Gespräch kurz den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen.
Unverbindliche Anfrage zur Bewertung einer Immobilie
Sie benötigen noch weitere Informationen?
Stellen Sie gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular oder informieren Sie sich telefonisch kostenlos unter 0800-5890317. Unser erfahrenes Team aus Sachverständigen und Gutachtern berät Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung.
So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab |
Schritt 1 Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an. |
Schritt 2 In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann den Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie. |
Schritt 3 Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart. Ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch. |
Schritt 4 Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) für Ihre Immobilie. |