Wertermittlung Ihrer Immobilie und Erstellung von Verkehrswertgutachten
in Bad Arolsen
Wir begutachten als zertifizierte Gutachter und für Amts- und Landgericht tätige Sachverständige für Immobilienbewertung und Grundstücksbewertung, mit über 30 Jahren Erfahrung, Wohnungen und Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien und sonstige Liegenschaften in Bad Arolsen.
Sie benötigen eine kompetente Wertschätzung, ein Wertgutachten oder eine Wertermittlung für eine Immobilie in Bad Arolsen? Benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Bad Arolsen zu privaten oder gerichtlichen Anlässen?
Wir bieten verschiedene Formen von Immobiliengutachten an, die sich sowohl vom Unfang als auch vom Preis her unterscheiden.
Hauskaufberatung und Hausbegehung mit Gutachter
in Bad Arolsen
Möchten Sie eine Immobilie in Bad Arolsen erwerben
und benötigen vor dem Kauf noch Sicherheit hinsichtlich des baulichen
Zustands? Erscheint Ihnen als Kaufinteressent einer Immobilie in
Bad Arolsen der geforderte Kaufpreis zu hoch? Unsere Hausinspektion bzw. Hauskaufberatung mit
Gutachter, schützt Sie hierbei vor möglichen finanziellen Schäden.
Ein erfahrener Immobiliengutachter und Bausachverständiger begeht mit Ihnen zusammen vor dem Haus- oder Wohnungskauf, die Wunschimmobilie und erstellt ein Kurzgutachten oder Marktwertgutachten über den Verkehrswert. Der Gutachter wird zudem Feststellungen darüber treffen, ob Baumängel vorhanden sind und wieviel Geld man für Renovierungs- oder Sanierungssmaßnahmen zusätzlich aufbringen muss.
Eine Investition, die sich sehr schnell auszahlen kann!
Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie
Zur Ermittlung des Verkehrswerts wird der Wert der Immobilie üblicherweise zunächst durch das Finanzamt geschätzt. Diese Schätzung liegt aber oftmals über dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie und fällt somit zu Ungunsten der Erben aus. Hat man das Gefühl, dass das Finanzamt einen zu hohen Verkehrswert angesetzt hat und man somit zu viel Erbschaftssteuer bezahlen muss, empfiehlt es sich, schnell ein Gutachten durch uns einzuholen.
Bei dem Verkehrswert oder auch Marktwert der Immobilie handelt es sich um den durchschnittlichen Preis, der aktuell bei einem Verkauf der Immobilie am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Dieser Wert ist nicht einfach nur nach dem Alter und der Größe der Immobilie festzulegen.
Zur Ermittlung des Verkehrswerts müssen viele Faktoren und Einzelheiten berücksichtigt werden.
Neben dem Baujahr, der Größe und dem Zustand der Immobilie spielen zum Beispiel auch die Lage, das Umfeld oder aktuelle Vorlieben oder Abneigungen der Käufer für bestimmte Orte oder Stadtteile eine große Rolle. Genau hier liegt aber die Problematik der Bewertung durch das Finanzamt – Das Finanzamt schaut sich die Immobilie nicht vor Ort an, sondern geht in der Regel von einem mängelfreien Zustand und normalen Gegebenheiten aus.
Wir als Immobiliengutachter werden hingegen alle wertrelevanten Gesichtspunkte in unser Gutachten einfließen lassen und den Verkehrswert nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 194 BauGB ermitteln. Der Gutachter wird die Immobilie zu einem vorher mit den Erben vereinbarten Wunschtermin vor Ort besichtigen und unter Berücksichtigung aller Faktoren den reellen Verkehrswert, also den aktuell am Markt erzielbaren Verkaufswert der Immobilie, ermitteln. Dazu gehört auch die Sichtung und Prüfung relevanter Dokumente wie zum Beispiel Grundbucheinträge, Mietverträge oder Wohnrechtsverträge. Alle Ergebnisse der Begutachtung werden dann schriftlich zusammengefasst und den Erben zur Verfügung gestellt.
Durch die wesentlich gründlichere Begutachtung fällt erfahrungsgemäß und in der Mehrheit der Fälle, der von uns als Immobiliengutachter ermittelte Verkehrswert deutlich niedriger aus, als der vom Finanzamt ursprünglich angesetzte Wert.
Durch den vom Sachverständigen ermittelten Verkehrswert können die Erben daher unberechtigt erhobene Erbschaftssteuer sparen und zahlen die Erbschaftssteuer nur für den durch uns als Gutachter ermittelten, tatsächlichen Verkehrswert. Oftmals sinkt der Verkehrswert der Immobilie nach dem Gutachten auch unter die Grenze der gesetzlichen Freibeträge, sodass man die Erbschaftssteuer sogar komplett vermeiden kann.
Hier erfahren Sie alles zum Thema:
Sprechen Sie mit uns über die vielfältigen Möglichkeiten der Erstellung von Gutachten für Ihre Immobilie in Bad Arolsen
Wir beraten Sie im Vorfeld der Wertermittlung Ihrer Immobilie in Bad Arolsen ausführlich und nennen Ihnen, die für Sie am besten geeignete Methode der Wertermittlung. Natürlich nennen wir Ihnen auch bereits im Vorfeld die anfallenden Kosten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der zentralen Rufnummer 02151-6553330 und beraten Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung in Bad Arolsen!
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