Die kompetente Wertermittlung von Immobilien ist seit über 35 Jahren unser Kerngeschäft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 und erfahrene Immobiliengutachter.
Wir sind bundesweit mit unseren eigenen Sachverständigen und Immobiliengutachtern tätig. Der Sachverständige, der letztendlich die Immobilienbewertung vornimmt, kommt also in der Regel aus Ihrer Region. Der Gutachter kennt somit genau die regionalen Gegebenheiten des Immobilienmarktes.
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 beraten wir Sie gerne zu allen Fragen der Immobilienbewertung.
Sollten Sie einen bestimmten Standort suchen, benutzen Sie bitte das Suchformular auf der rechten Seite. Für Anfragen und Angebote zu einer Immobilienbewertung, können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.
Über uns als Immobiliengutachter
Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde bereits 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben.
Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können. Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach der DIN EN ISO/IEC 17024, müssen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern, aktualisieren und nachweisen.
Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren, die öffentliche Bestellung und Vereidigung ablösen wird.
Wertermittlung und Wertgutachten
Wir bewerten Immobilien aller Art! In einem persönlichen Beratungsgespräch, filtern wir zunächst mit Ihnen zusammen heraus, welche Art von Gutachten Sie wirklich benötigen.
Unsere Immobiliengutachter informieren Sie darüber, welchen Umfang das Gutachten haben soll oder muss. Hierbei gibt es große Unterschiede.
Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten an. Unsere Marktwertgutachten sind bereits sehr ausführlich und haben eine hohe Akzeptanz insbesondere bei Vormundschaft oder Betreuung.
Bei Erbschaften, Betreuung, Vormundschaft, Gerichtsstreitigkeiten, Scheidungen oder Bewertungen im Zusammenhang mit den Finanzbehörden, kann hingegen ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich oder sinnvoll sein.
Die häufigsten Gründe, warum man uns als Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung beauftragt, haben wir nachstehend aufgelistet:
- Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
- Auszahlung von Miterben und Pflichtteilsansprüchen
- Marktwertermittlung
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
- Überprüfung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Kontrolle und Festsetzen von Wohn- und Gewerbemieten
- Bewertung kompletter Immobilienportfolios zu Beleihungszwecken oder Bilanzierung
- Renditeprognosen für Investoren
- Enteignung und Entschädigung
- Feststellung von Vermögenswerten
- Beleihung und Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken
- Zwangsversteigerungen
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
- Bilanzierungsgutachten
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versicherungsabschluss oder -änderung
- Scheidungsauseinandersetzungen und Ermittlung von Zugewinn
- Mietwertgutachten nach § 558 BGB
Eine genauere Erläuterung zu den oben genannten Themen finden Sie auf unserer Seite „Wertgutachten“
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Zunächst einmal können wir Ihnen in der Regel, sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie anbieten. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten!
Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens -in Abhängigkeit von Art und Umfang des Gutachtens- zwischen 8 und 10 Werktagen.
Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens, kann der Zeitraum für die Erstellung, wesentlich länger dauern. Das hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind.
Was kostet eine Wertermittlung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst einmal kommt es darauf an um welche Art von Immobilie es sich handelt. Ein weiteres Kriterium ist welchen Umfang das Gutachten haben soll, das Sie benötigen. Manchmal kommt es auch vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen meistens weitere Kosten hinzu.
Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für unsere Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu in einem persönlichen Gespräch den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen zu der Immobilie, die bewertet werden soll.
Unverbindliche Anfrage zur Bewertung einer Immobilie
So läuft unsere Zusammenarbeit im Falle einer Beauftragung als Immobiliengutachter ab |
Schritt 1
Sie nehmen Kontakt zu uns auf, gerne über unser Kontaktformular. Alternativ rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an. |
Schritt 2 In einem ersten Gespräch, können Sie gerne alle Fragen zu Ihrer speziellen Situation stellen. Im Anschluss an das Gespräch nennen wir Ihnen dann einen Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie. |
Schritt 3 Es wird zeitnah ein Ortstermin mit dem Immobiliengutachter vereinbart und ein Sachverständiger aus der Region führt die Besichtigung durch. |
Schritt 4 Innerhalb weniger Werktage erstellen wir ein fundiertes Wertgutachten (Marktwertgutachten) oder Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie. |
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 oder Kontaktformular ausfüllen.
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