Bisher werden Immobilien in Deutschland meist mit lediglich 2% bzw. 2,5% über bis zu 50 Jahre abgeschrieben. Sollte Ihre vermietete Immobilie jedoch älter als 25 Jahre sein, bzw. ist nicht innerhalb dieser Zeit grundlegend kernsaniert worden, sind deutlich höhere Abschreibungssätze möglich.
Mit Hilfe unseres Restnutzungsdauergutachens ermitteln wir die Höhe Ihrer Abschreibung. Meistens werden Abschreibungen von 4% bis zu 9% des Gebäudewertes bei älteren Gebäuden errechnet. Der Quick-Check ermittelt auf Grundlage der erforderlichen Eingaben eine überschlägige, tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer und vergleicht diese mit Ihrer typisierten (Rest-) Nutzungsdauer.
Liegt die überschlägige, tatsächliche (Rest-)-Nutzungsdauer unterhalb der
typisierten (Rest-)Nutzungsdauer, ist dies ein gutes Indiz dafür, dass mit gewisser Wahrscheinlichkeit zu viel Steuern gezahlt werden und daher über die konkrete Beauftragung eines entsprechenden Restnutzungsdauergutachtens nachgedacht werden sollte.
Die über ein kostenpflichtiges Gutachten tatsächlich ermittelte (Rest-) Nutzungsdauer liegt in der Regel innerhalb der in dem Quick-Check angegebenen Spanne. Der Quick-Check berechnet eine vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer mit der Annahme:
Baujahr = Datum des Kaufs.
Diese vereinfachte typisierte Restnutzungsdauer wird dann mit dem QuickCheck-Ergebnis verglichen. Aus diesem Ergebnis wird die die Empfehlung bzw. Nichtempfehlung eines Gutachtens abgeleitet.
Der Quick-Check dient nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG und wird daher vom Finanzamt auch nicht als solcher anerkannt. Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nur durch Beauftragung und Vorlage eines entsprechendenGutachtens erreicht werden.
ERMITTLUNGSMETHODIK
Die über den Quick-Check ermittelte kürzere tatsächliche (Rest-) Nutzungsdauer wird auf Grundlage der getätigten Eingaben ermittelt. Dabei wird grundsätzlich die Methodik aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewandt, die bei Immobilienbewertungen allgemein anerkannt ist.
Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt sich dabei aus dem Differenzbetrag der standardabhängigen Gesamtnutzungsdauer des Objektes und dessen Alter. Instandhaltungen, Modernisierungen und/oder eine Kernsanierung können die tatsächliche Restnutzungsdauer erhöhen und müssen bei dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG berücksichtigt werden.