Nachstehend haben wir noch einmal die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Immobilienbewertung ergeben können, kurz und verständlich zusammengefasst.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5890317 zur Verfügung.
Über uns als Immobiliengutachter
Das Sachverständigenbüro von den Busch wurde 1985 gegründet und wird bereits in der 2. Generation inhabergeführt betrieben. Pascal von den Busch ist zertifizierter Sachverständiger nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Diese europaweit anerkannte Personenzertifizierung ist heute eine der besten Kriterien zur Überprüfung der Kompetenz eines Immobiliensachverständigen.
Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erweitern und aktualisieren ihr Fachwissen kontinuierlich. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren, die öffentliche Bestellung ablösen wird.
Wertermittlung und Wertgutachten
Wir bewerten Immobilien jeder Art, unabhängig davon, wo sich die Immobilie befindet, oder um welche Art von Immobilie es sich handelt. In einem persönlichen Beratungsgespräch filtern wir zunächst gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Modell Ihres Gutachtens heraus. Unsere Immobiliengutachter informieren Sie darüber, welchen Umfang das Gutachten erfordert.
Hierbei gibt es große Unterschiede. Falls Sie eine unabhängige und maklerfreie Wertermittlung für den Verkauf einer Immobilie benötigen, bieten sich ein Marktwertgutachten oder Kurzgutachten an. Bei Erbschaft, Betreuung, Vormundschaft, Gerichtsstreitigkeiten, Scheidung oder Bewertungen im Zusammenhang mit den Finanzbehörden kann ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb erforderlich und sinnvoll sein.
Unsere Marktwertgutachten weisen einen breit gefächerten Umfang auf und erzielen eine hohe Akzeptanz insbesondere bei Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Zunächst bieten wir Ihnen sehr zeitnah einen Ortstermin zur Wertermittlung Ihrer Immobilie an. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten. Nach dem erfolgten Ortstermin benötigen wir für die Erstellung des Gutachtens ca. 7 bis 10 Werktage, abhängig von der Art und dem Umfang des Gutachtens.
Die Bearbeitungsdauer ist zum einen hauptsächlich abhängig von der Komplexität des einzelnen Auftrags und unserer Auslastung. Darüber hinaus sind wir darauf angewiesen, dass die Beteiligten vollständige aussagekräftigen Unterlagen über das Bewertungsobjekt zügig zur Verfügung stellen und sich bei der Absprache von Besichtigungsterminen kooperativ verhalten. Bei Erbschaftsangelegenheiten gibt es öfter das Problem, dass die Hinterbliebenen nicht über alle Informationen und Dokumente verfügen und manche Sachverhalte erst zeitraubend aufgeklärt werden müssen.
Bei Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann der Zeitraum für die Erstellung deutlich länger dauern. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass viele Anlagen und Auskünfte bei Ämtern und Behörden erforderlich sind.
Was kostet eine Wertermittlung?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der Preis für eine Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst kommt es darauf an um welche Art Immobilie es sich handelt. Ein weiteres Kriterium ist der Umfang des Gutachtens.
Manchmal kommt es darüber hinaus vor, dass zusätzlich Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht oder sonstige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. In diesem Falle kommen weitere Kosten hinzu.
Wir nennen Ihnen gerne einen Festpreis für Ihr Immobiliengutachten. Bitte schildern Sie uns hierzu in einem persönlichen Gespräch kurz den Bewertungsanlass und einige Detailinformationen.
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten sind im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichsten und ausführlichsten Gutachten. In der Regel werden sie nur von Gerichten, Behörden und Ämtern gefordert. Sie müssen gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in der Immobilien-Wertermittlungsverordnung ImmoWertV klar geregelt.
Verkehrswertgutachten müssen einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind diverse Bescheinigungen und Negativatteste von Ämtern erforderlich. Daher haben Verkehrswertgutachten auch meistens einen Umfang von 60-90 Seiten inklusive Anlagen.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten ergeben können. Fordern Sie gerne ihr unverbindliches Angebot über eine Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie an.
Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einem Verkehrswertgutachten haben!
Marktwertgutachten / Kurzgutachten
Kurzgutachten oder Marktwertgutachten für eine Immobilie, sind eine preiswertere und meistens ausreichende Alternative zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten.
In einem Marktwertgutachten ist alles enthalten, was für eine fundierte Wertermittlung und Immobilienbewertung erforderlich ist. Der Umfang eines solchen Marktgutachtens beträgt in der Regel etwa 25-35 Seiten.
Diese Form der Wertermittlung für eine Immobilie durch einen zertifizierten Sachverständigen, bietet sich insbesondere in folgenden Fällen an:
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- Zuverlässige Ermittlung des Verkehrswertes bzw. Marktwertes einer Immobilie, die ggfls. verkauft werden soll.
- Auszahlung von Miterben innerhalb einer Erbengemeinschaft. Für Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung zu Lebzeiten.
- Bestätigung eines Verkaufspreises gegenüber dem Betreuungs- oder Vormundschaftsgerichts für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung oder Vormundschaft stehen.
- Zur Vorlage bei einem Kreditinstitut im Rahmen einer Finanzierung, Umfinanzierung oder Anschlussfinanzierung.
- Bewertung des eigenen Grundbesitzes, um den genauen Wert in Erfahrung zu bringen und auf dem neuesten Stand zu sein.
- Zu hohe Bewertungen durch Finanzbehörden in Form eines Feststellungsbescheides.
- Scheidungen und Trennungen im Rahmen einer gütlichen oder außergerichtlichen Einigung
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Was beinhaltet das Marktwertgutachten?
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- Ausführlichen Ortstermin mit dem Gutachter
- Prüfung der Objektunterlagen
- Überprüfung auf Baumängel, Bauschäden und Feuchtigkeit
- Ermittlung von Sanierungskosten
- Überprüfung hinsichtlich Dämmung und Energierichtlinien
- Prognose möglicher Sanierungs- und Modernisierungskosten
- Ermittlung des genauen Verkehrswerts der Immobilie im Sach- oder Ertragswertverfahren bzw. Vergleichswertverfahren
- Ausführliches Beratungsgespräch mit dem Immobiliengutachter
- Schriftliche Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens mit Stempel
- Nebenkosten für Porto, Versand, Anfahrt etc.
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Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen haben!
Steuerliche Immobilienbewertung bei Schenkung und Erbschaft
Eltern, die über Immobilienbesitz verfügen, haben häufig das Bedürfnis, schon zu Lebzeiten etwa ein Haus, in dem sie leben, einem Kind zu übereignen. Dies kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch aus steuerlichen Gründen angezeigt sein oder wegen sonstiger Erwägungen.
Die Eltern möchten aber häufig den Rest ihres Lebens ein Wohnrecht in der Immobilie haben. Um dieses Recht abzusichern, bedarf es eines notariellen Vertrages. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert allein sich bis 2024 auf 0,9 Billionen Euro summieren dürfte. Oftmals befinden sich vererbte Immobilien im Besitz einer Erbengemeinschaft. Nicht selten gibt es Uneinigkeit darüber, ob einer der Miterben die Immobilie übernimmt und andere Miterben auszahlt, oder ob die Immobilie durch Verkauf verwertet wird.
In beiden Fällen bietet sich die Erstellung einer unabhängigen Wertermittlung durch einen erfahrenen Sachverständigen an. So kann vermieden werden, dass es wegen unterschiedlicher Wertvorstellungen zu Streitigkeiten kommt.
Wie wird der Wert einer Immobilie im Erbfall ermittelt
Für Ausgleichszahlungen innerhalb der Familie, im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten, gilt prinzipiell dasselbe. Zudem kommen aber sehr oft auch steuerliche Aspekte hinzu. Daher ist es gut den genauen Verkehrswert einer Immobilie zu kennen und durch ein Wertgutachten dokumentieren zu lassen. Wir beraten Sie gerne und umfassend bei der steuerlichen Bewertung von Transaktionen und Erbschaften im Immobilienbereich.
Wir überprüfen von den Finanzämtern festgestellte Werte. Oft können wir durch die Erstellung eines Wertgutachtens, den von den Finanzbehörden oftmals überschlägig und zu hoch geschätzten Verkehrswert einer Immobilie, nach unten korrigieren. In vielen Fällen konnten unsere Mandanten deutliche Einsparungen bei der Bemessung der Erbschaftssteuer erreichen.
Dies liegt sehr häufig daran, dass Finanzbehörden den Verkehrswert einer Immobilie im Falle einer Erbschaft „vom Schreibtisch aus“ bestimmen und daher die Besonderheiten des Einzelfalls nicht genügend berücksichtigen. Damit ist insbesondere der individuelle Zustand hinsichtlich Baumängel/Bauschäden gemeint.
Als Gutachter müssen wir immer einen Ortstermin durchführen und uns mit den tatsächlichen Gegebenheiten vertraut machen. Das Finanzamt bewertet sehr oft nur anhand von Richtwerten, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten wie Baumängel und Bauschäden zu kennen.
Rufen Sie uns hierzu gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einer steuerlichen Immobilienbewertung oder Wertgutachten haben, oder stellen Sie unverbindlich eine Anfrage.
Hauskaufberatung / Immobiliencheck
Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung anzuschaffen, ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – Ein Schritt, der das Leben langfristig beeinflussen wird! Sein Traumhaus zu finden, ist eine Sache. Den Wert und den Zustand der Immobilie dann richtig einzuschätzen, ist für einen Laien jedoch fast unmöglich.
Während der Verkäufer häufig die Hilfe eines Maklers in Anspruch nimmt, fehlt dem Käufer oft fachkundige Unterstützung. Diese Lücke können wir als kompetente Berater für den Käufer schließen. Hauskäufer sind in der Regel Laien, die nur ein Mal im Leben eine Immobilie kaufen. Da in den Kaufverträgen zwischen Privatpersonen die Mängelhaftung ausgeschlossen wird (gekauft wie gesehen), kann nur ein Fachmann das Risiko eines übersehenen Bauschadens verhindern. Hier geht es besonders um Feuchtigkeit, Risse in den Wänden, undichte Fenster und unfachmännisch ausgeführte Renovierungsarbeiten.
Für den Kaufinteressierten ist es wichtig zu wissen, wieviel Sanierungskosten auf ihn nach dem Kauf zukommen können, und ob er sich diese überhaupt leisten kann. So sichern Sie sich als Käufer gegen finanzielle Risiken ab.
Im Zuge der Bewertung einer Immobilie werden auch Rechte und Lasten im Grundbuch geprüft, bevor der Verkehrswert errechnet wird.
Hausbegehung mit Gutachter
Unser Immobiliencheck bzw. Hausinspektion ist eine Alternative zu den meist sehr umfangreichen und teuren Verkehrswertgutachten.
Ein Immobiliencheck oder Hausbegehung mit Gutachter ist beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Käufer einer Immobilie vor dem Kaufvertragsabschluss sicher gehen wollen, dass der geforderte Kaufpreis nicht zu hoch ist. Natürlich wird auch überprüft, ob die Immobilie keine gravierenden Baumängel aufweist.
Das Ergebnis dieser Begehung, zusammen mit unseren Sachverständigen, kann wahlweise mündlich oder schriftlich erfolgen. Wir bieten diesen Service nahezu bundesweit und zum vorher vereinbarten Festpreis an.
Diese Beratung beim Hauskauf mit einem Immobiliengutachter ist eine sehr gute Option, um schnell und effizient eine Immobilie durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Durch den Wegfall zeintintensiver Recherchen und das Einholen von behördlichen Genehmigungen und Bescheinigungen, ist der Preis für diese Form der Begutachtung vergleichsweise günstig.
Zudem können wir Ihnen das Ergebnis der Begutachtung umgehend mitteilen. Nach (einer) Vorbesprechung des Auftrages und dem Umfang der Wertermittlung nennen wir Ihnen einen Festpreis für die Begehung.
Rufen Sie uns gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800-5890317 an, wenn Sie noch Fragen zu einer Hauskaufberatung haben!
Anlässe einer Immobilienbewertung
Die häufigsten Gründe, warum man uns als Immobiliengutachter und Sachverständige für Immobilienbewertung beauftragt, haben wir nachstehend aufgelistet:
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- Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
- Marktwertermittlung
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Kostenprognose für Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
- Überprüfung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Kontrolle und Festsetzen von Wohn- und Gewerbemieten
- Bewertung kompletter Immobilienportfolios zu Beleihungszwecken oder Bilanzierung
- Renditeprognosen für Investoren
- Enteignung und Entschädigung
- Feststellung von Vermögenswerten
- Beleihung und Finanzierung von Immobilien oder Grundstücken
- Zwangsversteigerungen
- Bilanzierungsgutachten
- Vermögensauseinandersetzungen
- Versicherungsabschluss oder -änderung
- Scheidungsauseinandersetzungen und Ermittlung von Zugewinn
- Mietwertgutachten nach § 558 BGB
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen, aber auch bei hier nicht explizit genannten Themen, gerne beratend zur Verfügung.
Wichtige Begriffe der Immobilienbewertung verständlich erklärt, finden Sie übrigens in unserem Ratgeber Immobilienbewertung